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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Link intern Aufgaben und Verfahren.

Einen Überblick über die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Offenburg finden Sie unter der Rubrik  Link intern Bezirk.

Die Übersichten über die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen nach dem  download Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Offenburg stehen nachfolgend jeweils als PDF-Datei zur Verfügung: