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Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe kann im Auftrag von Richtern und Staatsanwälten in allen Stadien des Strafverfahrens tätig werden. Sie unterstützt die Auftraggeber bei ihrer Entscheidungsfindung und der Einschätzung, welche Interventionen sinnvoll erscheinen, um weitere Straftaten zu verhindern. Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung werden mittels Gesprächen die Umstände der Lebenssituation, das Lebensumfeld, die Persönlichkeit und die Entwicklung des erwachsenen Beschuldigten ergründen.

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) nimmt seit 01.01.2017 die Aufgaben der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr.

Ausführliche Informationen zur BGBW sowie eine Beschreibung der verschiedenen Leistungsbereiche stehen auf folgender Homepage zur Verfügung:

http://www.bgbw.landbw.de/ 

Kontaktdaten der Bewährungs- und Gerichtshilfe im Landgerichtsbezirk Offenburg:

Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Außenstelle Offenburg
Wilhelmstraße 3
77654 Offenburg

Telefon:  0781 120 300 30 (Sekretariat)
Fax:        0781 120 300 59

E-Mail: offenburg@bgbw.bwl.de 

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